Neue Corona-Regeln treten in Kraft: Berlin kann jetzt wieder das Olympiastadion vollmachen

Am Sonntagmorgen meldet das RKI 7612 Corona-Neuinfektionen, die bundesweite 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 66,1. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach drängt derweil auf eine Verschärfung der Corona-Regeln. Alle aktuellen News zur Corona-Pandemie finden Sie hier im News-Ticker von FOCUS Online.

News zu Corona in Deutschland vom 10. Oktober

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Spahn betont: "Kostenlose Bürgertests abzuschaffen, gebietet die Fairness"

10.23 Uhr: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat verteidigt, dass Corona-Schnelltests ab Montag in der Regel nicht mehr für alle gratis sind. "Kostenlose Bürgertests abzuschaffen, gebietet die Fairness vor dem Steuerzahler", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Jeder, für den es empfohlen ist und der will, konnte sich mittlerweile impfen lassen", argumentierte Spahn. "Deshalb werden Bürgertests ab Montag nur noch für diejenigen kostenlos sein, für die es keine empfohlene Impfung gibt. Das sind insbesondere Kinder und Jugendliche." Wolfgang Kumm/dpa Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister, und Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts, beantworten während einer Pressekonferenz Fragen.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erhofft sich vom Ende der Gratis-Tests auch positive Auswirkungen auf die Impfquote. "Kostenpflichtige Tests werden dazu führen, dass sich sehr viele noch impfen lassen, weil sie eine regelmäßige Testung vermeiden wollen", sagte er den Funke-Zeitungen. Nicht-Geimpfte brauchen aktuelle Schnelltests inzwischen häufig für den Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen.

Spahn verwies auch darauf, dass es Tests in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen oder auf der Arbeit weiterhin kostenlos gebe. "Das ist wichtig, um gut durch Herbst und Winter zu kommen." Er hob zudem hervor, dass jeder sich weiterhin kostenlos gegen Corona impfen lassen könne. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten im August vereinbart, dass das vom Bund seit März finanzierte Angebot mit kostenlosen "Bürgertests" für alle auch ohne Corona-Symptome enden soll. Für viele Ungeimpfte wird der Corona-Alltag damit ab Montag komplizierter und teurer.

RKI registriert 7612 Neuinfektionen – Inzidenz jetzt bei 66,1

10.05 Uhr:  Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland ist im Vergleich zum Vortag erneut leicht gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Sonntagmorgen mit 66,1 an. Am Vortag hatte der Wert bei 64,4 gelegen, vor einer Woche ebenfalls bei 64,2 (Vormonat: 83,8). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 7612 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 04.16 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche hatte der Wert bei 6164 Ansteckungen gelegen. Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild Ein Arzt macht einen Abstrich für einen Corona-Test.

Deutschlandweit wurden nach den neuen Angaben binnen 24 Stunden 24 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 9 Todesfälle gewesen. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 4.310.273 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – den für eine mögliche Verschärfung der Corona-Beschränkungen wichtigsten Parameter – gab das RKI zuletzt am Freitag mit 1,67 an. Das entspricht in etwa dem Wert der Vorwoche. Ein bundesweiter Schwellenwert, ab wann die Lage kritisch zu sehen ist, ist für die Hospitalisierungs-Inzidenz unter anderem wegen großer regionaler Unterschiede nicht vorgesehen.
Der bisherige Höchstwert lag um die Weihnachtszeit bei rund 15,5.

Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit rund 4.087.700 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 94 202.

Neue Corona-Regeln treten in Kraft: Berlin kann jetzt wieder das Olympiastadion vollmachen

Sonntag, 10. Oktober, 07.53 Uhr:  In Berlin sind am Sonntag einige neue Corona-Regeln in Kraft getreten. So gelten bei Großveranstaltungen keine Obergrenzen mehr für die Besucherzahl, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft oder genesen sind (2G). Bislang galt eine Obergrenze von 25.000 Menschen. Nach den neuen Regeln könnte zum Beispiel das Olympiastadion wieder komplett gefüllt werden.

Schon seit einiger Zeit gilt, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht.

Diese 2G-Option wird nun auch Hotels, anderen Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven eröffnet.

So genannte Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen dürfen hingegen nur unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Das betrifft etwa Clubs. Ausschließlich 2G gilt auch für Aufgüsse in Saunen oder Thermen sowie für die Öffnung von Dampfbädern.

Eine weitere Neuerung gibt es bei den Ausnahmen rund um den Zugang zu 2G-Angeboten. Bisher galten diese nur für Kinder unter zwölf Jahren, da es für diese noch keine Impfmöglichkeit gibt. Seit Sonntag dürfen nun auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, an den 2G-Angeboten teilnehmen.

Voraussetzung dafür sind ein ärztliches Attest und ein negativer PCR-Test. Die Kosten für den Test müssen im Regelfall selbst getragen werden. Nur Menschen, die staatliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, zahlen nicht selbst.

Bei 2G-Veranstaltungen muss laut der neuen Verordnung auch das Personal geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt. Ohne Kundenkontakt können auch ungeimpfte Beschäftigte bei 2G-Veranstaltungen eingesetzt werden.

Landkreis Friesland hebt Corona-Testpflicht für Anreise auf Wangerooge auf

17.44 Uhr: Der Landkreis Friesland hebt von diesem Montag an die Corona-Testpflicht für die Anreise auf die Insel Wangerooge auf. Gründe dafür seien die mittlerweile lang anhaltende niedrige Inzidenz auf der Ostfriesischen Insel und, dass Schnelltests von diesem Montag (11. Oktober) an kostenpflichtig werden, teilte eine Landkreissprecherin mit. Der Kreis behalte sich aber vor, die Testpflicht wieder einzuführen, sollte sich die Infektionslage verändern, hieß es. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Schnelltests durch geschultes Personal samt Ergebnis-Bescheinigung muss man künftig in der Regel selbst zahlen. Gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild Ein Mann zeigt einen Abstrich für das Testverfahren auf das Virus Sars-CoV-2.

Wangerooge war die einzige der sieben bewohnten Ostfriesischen Inseln, für die eine Testpflicht per Allgemeinverfügung eingeführt wurde. Die Regelung war vor Ostern damals mit Blick auf die zu erwartenden Hunderten Zweitwohnungsbesitzer gemeinsam mit der Inselgemeinde getroffen worden. Demnach durften Reisende Wangerooge nur noch betreten, wenn der Nachweis für einen negativen Corona-Test aus einem Testzentrum vorgelegt wurde, der nicht älter als 24 Stunden war. Die Nachweispflicht galt für alle Menschen, die die Insel betreten wollten – also etwa Zweitwohnungsbesitzer, Geschäftsreisende oder Tagesausflügler. Ausnahmen gab es für Insulaner, die Wangerooge für höchstens 24 Stunden verlassen, für Kinder bis sechs Jahren sowie für vollständig geimpfte Menschen.

Mit Blick auf die nun anstehenden Herbstferien in Niedersachsen und NRW und den zu erwartenden Urlaubsgästen macht sich Wangerooges Inselbürgermeister Marcel Fangohr (parteilos) trotz des Wegfalls der Testpflicht keine Sorgen. "Wir haben viele Erfahrungen im Sommer gesammelt. Bei den Testungen in Harlesiel fielen zum Beispiel nur sehr wenige positiv aus", sagte Fangohr dem "Jeverschen Wochenblatt". Zudem seien mittlerweile mehr Menschen geimpft – die Teststation am Anleger in Harlesiel sei zuletzt weniger genutzt worden.

Lauterbach will Corona-Regeln verschärfen: "Wir werden einen schweren Winter haben"

13.06 Uhr: SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat eine neue Bund-Länder-Runde angeregt, um die Corona-Regeln teilweise zu verschärfen. "Es wäre sinnvoll, dass sich die Ministerpräsidenten zeitnah mit der Kanzlerin noch einmal treffen", sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). "In der Pandemie stehen sehr viele Entscheidungen an – von den Corona-Regeln bis zu den Booster-Impfungen. Wir dürfen in der Zeit, in der Koalitionsverhandlungen laufen, nicht den Überblick verlieren", sagte er mit Blick auf die Gespräche zur Regierungsbildung. imago images/Political-Moments

Zwar werde die Pandemie, wenn keine gefährlichere Virusvariante auftrete, im späten Frühjahr 2022 vorbei sein. "Wir werden aber einen schweren Winter haben, wenn wir nicht die nötige Impfquote erreichen." Daher könnten die Schutzmaßnahmen nicht maßgeblich beendet werden. Aus seiner Sicht gehe es zum Teil sogar um Verschärfungen. "Wir sollten die 2G-Regel intensiver nutzen, also nur Geimpften und Genesenen den Zugang zu Restaurants, Kinos oder Veranstaltungen ermöglichen", erklärte Lauterbach. So schaffe man einen Anreiz, sich doch noch impfen zu lassen.

Auf eine Frage, die darauf abzielte, ob er sich das Amt des Bundesgesundheitsministers in einer Regierung aus SPD, Grünen und FDP vorstellen könne, sagte Lauterbach: "Ich spekuliere nicht über Ministerposten – weder öffentlich noch im Privaten." Er ergänzte auf Nachfrage aber: "Falls jemand gesucht wird, der in dem Bereich eine gewisse Erfahrung mitbringt, dann würde ich darüber nachdenken." Als Sozialdemokrat würde er andere Schwerpunkte in dem Amt setzen. Es gebe drei große Themen, die angegangen werden müssten: der Personalmangel in der Pflege, der Personalmangel bei Ärzten und die Entbürokratisierung der Medizin, ambulant wie stationär.

Schärfere Corona-Regeln im Vatikan: Wer keinen Green Pass hat, bekommt kein Gehalt

12.09 Uhr: Papst Franziskus zählt zu den entschiedensten Befürwortern der Corona-Impfung. Das hat er zuletzt Mitte September auf dem Rückflug von Bratislava nach Rom vor mitreisenden Journalisten deutlich gemacht. Empört brachte er sein Unverständnis über die Haltung vieler Impfskeptiker zum Ausdruck. Selbst im Kardinalskollegium gebe es "einige Verweigerer". Einer sei nun ironischerweise schwer an Covid-19 erkrankt, sagte das Kirchenoberhaupt, ohne den betroffenen US-Kardinal Raymond Burke beim Namen zu nennen. Über solche Dinge müsse "ernsthaft" diskutiert werden. Andrew Medichini/AP/dpa/Archivbild Papst Franziskus winkt den Gläubigen zu.

In der Medizingeschichte gebe es viele positive Erfahrungen mit neu entwickelten Präparaten, betonte Franziskus. Als Beispiel nannte er die Polioimpfung, die unzählige Leben gerettet habe. Darum wolle er der Skepsis entgegentreten. Im Vatikan seien – bis auf ganz wenige Ausnahmen – alle Personen geimpft. Und so wie der Papst bei der Pressekonferenz im Flugzeug auftrat, war erkennbar, dass ihm selbst diese Ausnahmen gehörig gegen den Strich gehen.

Wenige Tage später führte das vatikanische Governatorat per Dekret den sogenannten Green Pass als verpflichtende Zugangsvoraussetzung ein. Die Regelung trat zum 1. Oktober in Kraft und sieht vor, dass alle Mitarbeiter und Besucher mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft, getestet oder von der Krankheit genesen sein müssen. Das entspricht in etwa der sogenannten 3G-Regel in Deutschland. Die Vorschrift betrifft das Territorium des Vatikanstaates sowie alle exterritorialen Einrichtungen in der Stadt Rom sowie in Castel Gandolfo. Ausgenommen sind Gottesdienstteilnehmer und Besucher der Generalaudienz mit dem Papst – allerdings nur für die Dauer der jeweiligen Zeremonie.

Doch Franziskus reichte die Verschärfung offenbar noch nicht aus. Zu Monatsbeginn legte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin ein weiteres Dekret nach. Basierte die vatikanische Impfkampagne anfangs eher auf Freiwilligkeit, so werden die Zügel fortan straffer gezogen: Eigene Angestellte und externe Dienstleister, die keinen Green Pass vorweisen können, dürfen nicht mehr zur Arbeit kommen, gelten als unentschuldigt abwesend und bekommen entsprechend kein Arbeitsentgelt. Die Überprüfung obliege der jeweils zuständigen Abteilung, heißt es. Zu Alternativlösungen wie Homeoffice werden in dem Erlass keine Angaben gemacht. Eine Kostenübernahme für Corona-Tests ist nicht vorgesehen.

Beschlussentwurf für Bund-Länder-Konferenz: 3G-Regel soll auf Beschäftigte mit Kundenkontakt ausgeweitet werden

11.07 Uhr: Die Gesundheitsminister von Bund und Länder beraten am Montag erneut über eine bundesweite Testpflicht von Beschäftigten mit Kundenkontakt.

In einem Beschlussentwurf, der dem „Business Insider“ vorliegt, heißt es dazu: "Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Be­sucherinnen und Besucher oder sonstige externen Personen, sondern auch für Be­schäftigte gelten soll." Die Länder würden ein "grundsätzlich einheitliches Vorgehen" anstreben und zeitnah in Landes-Verordnungen umsetzen. Eine Testpflicht könne dabei auch an "weitere Parameter wie Inziden­zen geknüpft werden". Und: "Über die Häufigkeit von Testnachweisen sowie die Möglichkeit von gleichwertigen alternativen Maßnahmen kann für jeden Bereich einzeln entschieden werden."

Für Genesene oder Geimpfte kann demnach offenbar die Testpflicht bei Vorlage einer Alternative wie den Impfausweis entfallen. Damit würde dann 3G nicht nur für Kunden in Restaurants oder bei Friseuren gelten, sondern eben auch am Arbeitsplatz in Unternehmen mit Kundenkontakt.

Bereits Mitte September hatte es den Versuch gegeben, eine Testpflicht für Beschäftigte einzuführen. Das scheiterte jedoch am Widerstand einiger Länder, denen eine verbindliche Pflicht für alle Beschäftigten zu weit ging. Daher wurde der am Montag geplante Beschlusstext offenbar deutlich aufgeweicht. So heißt es vielfach nur, dass ein einheitliches Vorgehen angestrebt sei, und dass eine Testvorlagepflicht für "die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch Landesrecht erlassen" werden könne.

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