Neue ABDA-Arbeitsgruppe knöpft sich Bürokratieabbau vor

Weniger Bürokratie – das ist einer der größten Wünsche der Apotheker:innen und des Apothekenpersonals. Möglicherweise bewegt sich in dieser Legislaturperiode  politisch tatsächlich etwas. Das Bundesgesundheitsministerium ist immerhin per Gesetz aufgefordert, bis Ende September 2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorzulegen. Die ABDA will nun eine Arbeitsgruppe bilden, die Vorschläge für einen Maßnahmenkatalog unterbreitet.

Bei einer DAZ-Umfrage, welche Wünsche unsere Leser:innen für 2023 haben, stand der Bürokratieabbau ganz oben. Das Thema macht den Apotheken seit Jahren zu schaffen. Und ebenfalls seit Jahren verspricht die Politik, das Gesundheitswesen entbürokratisieren zu wollen – bislang kommen allerdings eher neue Dokumentationspflichten hinzu.

Auch die ABDA hat sich in den vergangenen Jahren mit dem Thema befasst. Eine wesentliche Erkenntnis war dabei allerdings, dass im apotheken- und arzneimittelrechtlichen Bereich viele Aufwände gerechtfertigt erscheinen – gerade im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit und den Gesundheitsschutz. Soweit Apotheken als Gewerbebetriebe allgemeinen bürokratischen Anforderungen unterliegen (z. B. Steuerrecht, Arbeitsschutzrecht), profitierten sie von punktuellen Erleichterungen, die übergreifende Bürokratie-Entlastungsgesetze mit sich bringen.

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Das größte Entlastungspotenzial sieht die ABDA im Sozialrecht – man denke etwa an die Importquote, sämtliche Regelungen rund um die wirtschaftliche Arzneimittelabgabe und den Rahmenvertrag (§ 129 SGB V), die Hilfsmittelversorgung, Abrechnungsverfahren und Retaxierung – und nicht zuletzt die Präqualifizierung (§ 126 SGB V). In manchen Bereichen gab es in der Pandemie vorübergehende Lockerungen. Doch noch immer kann man sich hier viel vorstellen, das für Entlastung sorgen könnte.

Leitantrag zur Entbürokratisierung beim DAT

Entsprechend hat auch die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beim Deutschen Apothekertag (DAT) im vergangenen Jahr in einem Leitantrag („Entbürokratisierung“) erneut umfangreiche Forderungen zum Bürokratieabbau erhoben.

Und die Zeit ist gut, diese in die Politik zu tragen. Denn die Ampelkoalition hat sich nicht nur im Koalitionsvertrag ein „Bürokratieabbaupaket“ versprochen. Konkret hieß es dort: „Wir überprüfen das SGB V und weitere Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten“. Und: „Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.“

Mittlerweile sind diese Versprechen sogar ein gutes Stück weit ins Sozialgesetzbuch V geflossen. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde nämlich ein neuer Absatz 4 in § 220 SGB V eingefügt. Der verspricht nicht nur eine GKV-Finanzreform, sondern einen Bürokratieabbau:

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