BfArM: Versorgung mit Antibiotika für Kinder „grundsätzlich stabil“

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht Deutschland dieses Jahr mit Blick auf Lieferengpässe „deutlich besser aufgestellt“. Das BfArM teilte an diesem Montag mit, dass die Versorgung mit Antibiotika für Kinder diesen Winter „grundsätzlich stabil“ sei – je nach Entwicklung der Infektionslage könnten aber Probleme auftreten.

Wie schlimm wird es im Herbst und Winter mit den Engpässen bei Arzneimitteln werden? Die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sind teils widersprüchlich, insgesamt sieht er Deutschland jedoch „deutlich besser aufgestellt“ als noch im vergangenen Jahr.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schätzt die Versorgung von Kindern mit Antibiotika in diesem Winter als „grundsätzlich stabil“ ein, vereinzelt seien aber Probleme möglich. Demnach könne die Entwicklung der anstehenden Infektionssaison nicht abgeschätzt werden, sodass einzelne Engpässe nicht vollständig ausgeschlossen werden könnten, teilte die Behörde in Bonn am Montag mit.

Veröffentlicht wurde eine Liste mit 343 Kinderarzneien, für die es in diesem Herbst und im Winter wegen steigender Infektionszahlen eine erhöhte Nachfrage geben könnte: Antibiotika, Fiebersäfte und -zäpfchen, abschwellende Nasentropfen und -sprays sowie einen bronchienerweiternden Wirkstoff. Aktuell bewerte man die Versorgung mit Antibiotika aufgrund der Produktionsdaten als grundsätzlich stabil, hieß es. Sollte ein auf der Liste aufgeführtes Arzneimittel nicht verfügbar sein, könnten Apotheken es gegen ein wirkstoffgleiches Fertig- oder Rezepturarzneimittel „auch in einer anderen Darreichungsform“ austauschen, hieß es, weswegen das BfArM auch die Pharmazentralnummern (PZN) listet. 

Letzteres wurde auch das kürzlich verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz gewährleistet, dem eine entsprechende Regelung angeheftet wurde. Die entsprechenden Regelungen gelten ab dessen Inkrafttreten. Die Liste gelte damit voraussichtlich ab 1. Dezember 2023, erklärt das BfArM. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte in diesem Zusammenhang erklärt, man gebe den Apotheken „viel Verantwortung in die Hände“. Allerdings hatte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Bestimmungen „absolut unpraktikabel“ seien. Kritik an den Plänen gab es auch von Pharmaindustrie und Opposition.

Mehr zum Thema

Pflegestudiumstärkungsgesetz verabschiedet

Overwiening: So wird die Versorgung von Kindern nicht besser

Lieferengpässe

Infektionslage bei Atemwegserkrankungen derzeit auf „üblichem Niveau“

Der Winter kommt

Lieferengpässe: HAV warnt vor „beispielloser Krise“

Bezüglich des Standes der Infektionslage bei Atemwegserkrankungen hatte die Bundesregierung am 11. Oktober erklärt, diese seien auf einem für die Jahreszeit „üblichen niedrigen Niveau“. Infektionswellen von RSV, SARS-CoV-2 oder Influenza seien möglich, aber nicht vorherzusehen.

Vertreterinnen und Vertreter der Apothekerschaft hatten in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahr mit gravierenden Lieferengpässen zu rechnen sei und dies mit erheblichem Arbeitsmehraufwand verbunden sei. So warnte der Hessische Apothekerverband vor einer „beispiellosen Krise“, vom Landesapothekenverband Baden-Württemberg hieß es, die Engpässe seien „nie weg gewesen“.

Welche Arzneimittel stehen auf der Liste?

Antibiotika

  • Amoxicillin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum BeispielInfectomox®)

•   Amoxicillin plus Clavulansäure – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Augmentan® Kindersaft)

•   Azithromycin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Azi-Teva® 200 mg / 5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen)

•   Cefaclor – Granulat/ Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Cefaclor Basics 250 mg TS)

•   Cefadroxil – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Grüncef® 500 mg/5ml Trockensaft)

•   Cefixim – Granulat/ Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Cefixim AL 100 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen)

•   Cefpodoxim – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen  (zum Beispiel Cefpodoxim – 1 A Pharma® 40 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen

•   Cefuroxim – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Cefurox Basics 125 mg/5 ml Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen)

•   Clarithromycin – Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Klacid Saft)

•   Clindamycin – Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen (Sobelin® Granulat)

•   Erythromycin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Infectomycin® 400 Saft)

•   Phenoxymethylpenicillin – Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen (Infectocillin® 400)

•   Sultamicillin – Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Unacid PD oral)

•   Trimethoprim/ Sulfamethoxazol – Suspension zum Einnehmen (zum Beispiel Cotrim K-ratiopharm 200 mg/5 ml + 40 mg/5 ml Suspension zum Einnehmen)

Wirkstoffe gegen Schmerzen und Fieber

•   Ibuprofen (Saft und Zäpfchen und Weichkapsel zum Zerbeissen, zum Beispiel Nurofen®)

•   Paracetamol (Saft, Zäpfchen, Sirup und Granulat, zum Beispiel Benuron®)

 

abschwellende Nasentropfen und Nasensprays 

•   Oxymetazolin (Spray und Tropfen, zum Beispiel Nasivin®)

•   Xylometazolin (Spray und Tropfen, zum Beispiel Otriven)

 

zur Bronchodilatation

•   Salbutamol – Druckgasinhalation (Suspension, zum Beispiel Salbuhexal®), Lösung für einen Vernebler (Salbutamol-ratiopharm® Inhalationslösung), Pulver zur Inhalation (zum Beispiel Ventilastin Novolizer), Tropfen zum Einnehmen (Lösung, zum Beispiel Salbubronch® Elixier)


Quelle: Den ganzen Artikel lesen